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OSTSEE-CUP

Letzte Änderung: 04.2026

1 Allgemeines

Der OSTSEECUP ist eine Jahreswertung für Yardstick- bzw. ORC-Club-Regatten in den Gewässern um Fehmarn, der Lübecker Bucht und der Wismar Bucht. Punkte für den OSTSEECUP können bei den hier aufgeführten Regatten gewonnen werden.

2 Organisation und Sicherheit

Die Organisation der Regatten bleibt dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten, es gelten die in der Ausschreibung und den Segelanweisungen aufgestellten Bedingungen.

Aus Sicherheitsgründen können im OSTSEECUP nur selbstaufrichtende Boote/Yachten starten.

3 Gruppen

Der OSTSEECUP wird in folgenden Gruppen ausgesegelt:

  • OSTSEECUP ORC (Wertung nach ORC-Club oder ORC-I)
  • OSTSEECUP YARD (Wertung nach dem Yardstick-System)

Zusätzlich gibt es jeweils eine Gruppe für „Double Handed“ (OSTSEECUP ORC DH und OSTSEECUP YARD DH), in denen Boote, die „Double Handed“ gemeldet haben, zusätzlich zu ihrer normalen Gruppe gewertet werden.

Teilnehmer können bei der Meldung zu jeder Regatta unbeschränkt wählen, in welcher Gruppe sie starten möchten. Gruppenwechsel zwischen Wettfahrten innerhalb einer Regatta ist nicht zulässig.

4 Einstufung von Yachten

4.1 ORC

Für einen Start in der ORC-Gruppe ist ein gültiger ORC-Club oder ORC-Int Messbrief erforderlich. Für eine zusätzliche Wertung in der Gruppe „Double Handed“ ist ein „Double Hand“ Messbrief erforderlich.

Der gültige Messbrief der Yacht muss bis zum Meldeschluss der Regatta online auf der ORC-Webseite vorliegen.

Falls nicht in der Ausschreibung der Regatta anders angegeben werden die Wettfahrten nach Time-on-Time bewertet: Up-and-down- und vergleichbare Wettfahrten werden nach dem „WINDWARD/LEEWARD TCF“ gerechnet, Offshore-Wettfahrten wie Fehmarn-Rund, Mittsommer-Nachtregatta, TW-Mittelstrecke oder Rund Hannibal werden nach dem „ALL PURPOSE TCF“ gerechnet.

4.2 Yardstick

Für einen Start in der Yardstick-Gruppe ist ein gültiger Yardstick-Wert für das Boot erforderlich.

Maßgeblich für die Ermittlung des Yardstick-Wertes einer Yacht sind in der Reihenfolge der Aufzählung:

  • ONE-OFF-Yardstickliste „Lübecker-Bucht / Fehmarn / Wismar“
  • Yardstick-Revierliste „Lübecker-Bucht / Fehmarn / Wismar-Bucht“
  • Yardstickliste des DSV

in ihrer jeweils aktuellen Version.

Yachten, die in keiner der vorgenannten Listen berücksichtigt sind, werden generell nur über den „Technischen Ausschuss“ (TA) des OSTSEECUPs eingestuft. Der TA stellt für die Yacht ein Zertifikat für die laufende Segelsaison aus.

Die Anträge an den TA zur Erstellung eines Zertifikates sind vom Eigner bis 12 Tage vor dem Start der Wettfahrt beim TA einzureichen. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Webseite unter Yardstick abrufbar. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auf dem selben Weg bei groben Fehleinstufungen in einer der Yardsticklisten ein Änderungszertifikat beantragt werden. Änderungsanträge an den TA müssen spätestens bis zum 30. April der begonnenen Saison gestellt werden.

4.3 Abweichungen vom Yardstick-Grundstandard

Bei einer Meldung in der Gruppe OSTSEECUP YARD muss angegeben werden, ob die Yacht gemäß ihrem Yardstick-Grundstandard startet oder davon abweicht. Abweichungen werden nach dem für alle OSTSEECUP-Wettfahrten verbindlichen Ausgleichs- bzw. Vergütungssystem (Yardstick) behandelt. Desweiteren gilt das aktuelle Yardstick-Regelwerk des DSV.

Vergütungen für Yachten, die „Double Handed“ an einer Regatta teilnehmen, sind ebenfalls im Ausgleichs- bzw. Vergütungssystem (Yardstick) geregelt.

Für Abweichungen, die darüber hinausgehen, ist der Technische Ausschuss zuständig.

4.4 Nicht eingestufte Yachten

Eine Yacht, die weder ein ORC-Zertifikat gemäß 4.1 noch eine Yardstick-Zahl gemäß 4.2 vorweisen kann, kann der Veranstalter an den Wettfahrten in der Gruppe OSTSEECUP YARD teilnehmen lassen. Sie gilt dann jedoch als nicht ausschreibungsgerecht gestartet und darf nicht als Starter gezählt werden sowie keine RVS-Punkte in der Jahreswertung erhalten. Sie wird bei berechtigtem Einspruch aus der Wertung gestrichen.

5 Wertung

5.1 Gewichtung von Regatten

Die OSTSEECUP-Veranstaltungen werden nach folgendem Modus unterschiedlich gewichtet:

  • Regatten mit einer gültigen Wettfahrt erhalten den Faktor 1.00
  • Regatten mit zwei gültigen Einzelwettfahrten (Läufen) den Faktor 1.05
  • Regatten mit drei oder mehr gültigen Einzelwettfahrten (Läufen) den Faktor 1.10

Die anhand der Ergebnisliste nach dem RVS-System zugeordneten Punkte werden mit diesen Faktoren multipliziert.

5.2 Auswärts-Regel

RVS-Punkte, die Yachten bei Regatten außerhalb ihres Heimatrevieres ersegeln, werden zusätzlich mit dem Faktor 1,1 multipliziert. Es gelten hierbei die drei Reviere „Wismar Bucht“, „Lübecker Bucht“ und „Gewässer um Fehmarn“.

Sollte eine Yacht in keinem der drei Reviere seinen Heimathafen haben, gilt das Revier, in der die erste Teilnahme an einer OSTSEECUP-Regatta erfolgt ist, als Heimatrevier. Der Auswärtsbonus wird dann für etwaige weitere Teilnahmen in den anderen Revieren gewährt.

5.3 Mindestanzahl von Teilnehmern

Eine Regatta wird für die jeweilige Gruppe gewertet, wenn mindestens 3 Teilnehmer in dieser Gruppe in mindestens einer gültigen Wettfahrt ausschreibungsgerecht gestartet sind.

5.4 Ergebnislisten

Um den Aktiven mehr Transparenz zu ermöglichen, müssen die Veranstalter bei der Preisverteilung und im Internet Ergebnislisten mit den gesegelten und berechneten Zeiten veröffentlichen. Sie haben sich verpflichtet, die Ergebnisse umgehend auf ihrer Homepage oder über einen Link auf der Webseite des OSTSEECUPs zu veröffentlichen und eine eigens für die offizielle Punktwertung aufbereitete Ergebnisübersicht über den Menüpunkt „Kontakte“ auf der OSTSEECUP-Seite an das Auswertungsteam zu senden.

5.5 Einsprüche gegen Auswertungsfehler

Jede Meldung für eine einzelne Regatta schließt die Meldung für den OSTSEECUP ein. Dementsprechend dürfen Yachten, die ausschreibungsgerecht gestartet sind, nachträglich nicht aus der Wertung herausgenommen werden.

Die von den Veranstaltern veröffentlichten Ergebnisse – einschließlich der auf der OSTSEECUP-Webseite veröffentlichten Ergebnisse mit der RVS-Punktezuordnung – sind zunächst vorläufig. Einsprüche gegen Auswertungsfehler durch die Wettfahrtleitungen können bis maximal 14 Tage nach der Preisverteilung der jeweiligen Regatta beim Veranstalter geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist gehalten, den Einspruch unverzüglich zu prüfen und seine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Ist der Einspruch berechtigt, erfolgt eine Korrektur durch das OSTSEECUP Auswertungsteam. Sind bis zum Ablauf der 14-Tage-Frist keine Einsprüche geltend gemacht worden, kann die Punktevergabe für den OSTSEECUP nicht mehr verändert werden.

5.6 OSTSEECUP-Jahreswertung

In die OSTSEECUP-Jahreswertung kommen alle teilgenommenen Yachten. Für jeden Teilnehmer werden die 4 punktbesten Ergebnisse für die Jahreswertung addiert. Die punktbeste Yacht jeder Gruppe erhält den OSTSEE-CUP.

Für die „Double Handed“ Gruppen OSTSEECUP ORC DH und OSTSEECUP YARD DH werden die RVS-Punkte aus den Wertungen für die Ergebnisse in den jeweiligen normalen Gruppen OSTSEECUP ORC und OSTSEECUP YARD gezählt, d. h. es gibt keine gesonderte Berechnung der RVS-Punkte in den „Double Handed“ Gruppen.

Die RVS-Punkte sind unabhängig vom jeweiligen Schiffsführer oder Steuermann an die Yacht gebunden.

Für die OSTSEECUP-Jahreswertung wird eine Yacht in der Gruppe berücksichtigt, in der sie die meisten RVS-Punkte ersegelt hat. Die zusätzliche „Double Handed“-Wertung ist hiervon unberührt.